Mineralien (Sand, Steine,...)

AVV 19 12 09

 



Bei den Abfällen nach AVV 19 12 09 (Mineralien) handelt es sich um rein mineralische Abfälle, die nach erfolgter Abfallbehandlung in einer Behandlungsanlage aus den Ausgangsstoffen Bodenaushub Beton, Bauschutt, Gleisschotter oder Gemischen hieraus hervorgegangen sind. In der Regel entstehen Haufwerke nach AVV 19 12 09 nach mechanischer Behandlung / Siebung.

Abfälle nach AVV 19 12 09 können sortenrein (z. B. als reine abgesiebte Bodenfraktion aus Sand ohne weitere Bestandteile) oder als selbst als Gemisch (z. B. abgesiebtes Gemisch aus Kies und Bauschuttanteil) uns vorliegen. Die Einschlüsselung und Zuordnung zu der AVV 19 12 09 erfolgt durch den Abfallerzeuger. Die Vorgaben zur Einschlüsselung durch das LfU sind hier zu beachten.



Ganz im Sinne der Nachhaltigkeit 

Ressourcenschonendes Wiederverwerten: Wir bereiten die Mineralien durch brechen und sieben auf und führen diese als Baumaterial wieder dem Wirtschaftskreislauf zu.

Sprechen Sie uns einfach an!