auch kohlenteerhaltige Bitumengemische, z.B. Asphalt/Straßenaufbruch
AVV 17 03 01, AVV 17 03 02
Straßenaufbruch wird wie folgt unterschieden:
Asphalt teerfrei
Asphalt, PAK < 1.000 mg/kg
Asphalt, PAK > 1.000 mg/kg (gefährlicher Abfall)
AVV 170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische
AVV 170302 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
Asphalt findet häufig seinen Einsatz bei Straßen, Wegen, Verkehrsflächen oder als Abdichtungssystem bei Parkhäusern oder im Deponiebau. Er besteht aus einer Mischung von Bitumen und Gesteinsmischungen mit verschiedenen Körnungen. Teer findet sich nur in Verbauungen vor 1984 und bedarf gesonderter Entsorgungsregeln.
Ressourcenschonendes Wiederverwerten: Die Bitumengemische werden zunächst belastungstechnisch eingestuft. Bei hoher Belastung verwerten wir das Material als Deponiebaustoff oder führen es nach einer thermischen Behandlung als Versatzbaustoff dem Wirtschaftskreislauf wieder zu.
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